Gebühren für Kabel-Fernsehen dürfen bald nicht mehr in die Nebenkostenumlage
Für die TKG-konforme TV-Versorgung ist der Satellitenempfang perfekt
Im Rahmen einer Novelle wurde das Telekommunikationsgesetz geändert. So sind die Kosten für Kabelfernsehen nach einer Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr über die Mietnebenkosten umlagefähig. Ein großer Vorteil für …