Gebühren für Kabel-Fernsehen dürfen bald nicht mehr in die Nebenkostenumlage

Für die TKG-konforme TV-Versorgung ist der Satellitenempfang perfekt

Im Rahmen einer Novelle wurde das Telekommunikationsgesetz geändert. So sind die Kosten für Kabelfernsehen nach einer Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr über die Mietnebenkosten umlagefähig. Ein großer Vorteil für die Mieter, denen die Wahl ihres TV-Empfangs damit erleichtert wird. Aktuell müssen sie noch zusammen mit der Miete oft für einen Kabelanschluss bezahlen, selbst dann, wenn dieser gar nicht genutzt wird. Laut „Video-Trends 2023“ der Medienanstalten werden bei rund 6,9 Millionen Haushalten die Kabelanschlussgebühren über die Mietnebenkosten eingezogen.
Alle Mieterhaushalte haben aufgrund der Gesetzesänderung nun ab 1. Juli 2024 das Recht, die Art des TV-Empfangs frei zu wählen. Dabei bietet sich der Satellitenempfang als perfekte Lösung auch für Mehrfamilienhäuser an. Kostenloses Fernsehen über Satellit ist bei Eigenheimbesitzern schon lange TV-Empfangsweg Nummer Eins. Viele Vermieter werden sich nun Gedanken über die zukunftssichere TV-Versorgung ihrer Bestände machen müssen – dafür hat der Satellitenempfang einiges zu bieten.
In Mehrfamilienhäusern ermöglicht Satellitenempfangstechnik die großflächige Verteilung der Satellitensignale ohne sichtbare Schüsseln. Solche Lösungen für den Sat-Empfang rechnen sich bereits ab wenigen Wohneinheiten und lassen sich flexibel an die Anforderungen des jeweiligen Objekts anpassen. Mit einer einzigen Empfangsanlage können problemlos auch mehrere Mehrfamilienhäuser gleichzeitig versorgt wer-den – inklusive der Einspeisung der Signale von mehreren Orbitalpositionen, damit die Mieter auch fremdsprachige Programme unterschiedlicher Satelliten empfangen können. All das funktioniert bandbreitenunabhängig, sogar für Ultra HD-TV-Programme in 4K oder 8K. Die verfügbare Bandbreite muss also nicht fürs Fernsehen genutzt werden, sondern steht für andere Daten-Dienste wie Streaming, Smart Living oder intelligentes Gebäudemanagement frei zur Verfügung.
Argumente für Satellitenempfang in Mehrfamilienhäusern
Sat-TV bedeutet langfristig günstigeres Fernsehen ohne Vertragsbindung – weder für den Vermieter noch für die Mieter.

  • Die Strom- und Wartungskosten für die Empfangsanlage können über die Mietnebenkosten abgerechnet werden.
  • Dank moderner SAT-Technik kann SAT-TV auch ohne sichtbare Schüsseln verteilt werden.
  • Vorhandene Verteilstrukturen können mithilfe von Unicable-, EoC- oder CoaxData-Technologien auch bei der sogenannten Baum-Verteilung für die Verteilung von Sat-Signalen problemlos genutzt werden.
  • Infrage kommen Satelliten-Glasfaser-Lösungen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH), Glasfaser-Koax-Hybridlösungen oder klassische Koaxlösungen.
  • Die Empfangsanlage kann bei Einsatz von Glasfaser kilometerweit entfernt installiert werden, die Signale kommen dennoch nahezu verlustfrei und komplett bandbreitenunabhängig bei den Empfängern an.

„Fernsehen über Satellit ist für Viele der ideale Empfangsweg. Sat-TV ist eine Lösung ohne Signalkosten und deshalb auch günstig. Mit den heutigen Versorgungsmöglichkeiten, beispielsweise der optischen Signalverteilung, müssen die Antennen nicht zwangsweise an den Gebäuden montiert werden, die Fassaden bleiben entsprechend schüsselfrei. Mit Satellitenempfang erhalten alle Bewohner störungsfreies Fernsehen mit unglaublicher Programmvielfalt in fantastischer Bild- und Tonqualität. Darüber hinaus haben sie die freie Wahl eines Anbieters für Telefonie und Internet“, erläutert Matthias Dienst, Vorsitzender des Vorstands der AG SAT, und ergänzt: „Weil eine Versorgung über Satellit für Mieter und Vermieter Vorteile bietet, können Handel und Installationsbetriebe durch die Gesetzesänderung Neukunden gewinnen.“

Weitere Informationen unter www.agsat.de

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